© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 02.05.2024 - 01:01 Uhr

DORMAGO

Coronavirus: Strengere Regelungen bei Beerdigungen

25.11.2021 / 15:19 Uhr — StDo - bs

Auf Grundlage der neuen Corona-Schutzverordnung, die seit dem 24. November gilt, hat das städtische Friedhofsamt die Hygienevorschriften und Abstandsregeln bei Bestattungen verschärft. Dies bedeutet im Stadtgebiet Dormagen im Einzelnen:

Alle Besucherinnen und Besucher müssen während einer Bestattung mindestens eine medizinische Maske tragen. Es wird eine FFP2-Maske empfohlen. Dies gilt auch für den Außenbereich wie etwa während des Trauerzuges und der Trauerfeier am Grab. Zudem ist während der gesamten Bestattung ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Auf Kondolenzgesten wie beispielweise Händeschütteln und Umarmungen sollte möglichst verzichtet werden.

Zutritt zur Trauerhalle ist nur geimpften, genesenen und getesteten (nicht älter als 24 Stunden) Personen erlaubt. Ein Nachweis in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis muss vorgelegt werden. Die Unterstände in Straberg, Delhoven und Hackenbroich können ohne Personenzahlbegrenzung mit den entsprechenden Abstandsregeln genutzt werden.
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